182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 36 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 36
13 1 Der Sachkommission Bildung und Soziales obliegen
a. die Behandlung der ihr von der Geschäftsleitung zugewiesenen Ge- sion Bildung
schäfte aus den Bereichen Bildung und Soziales,
b. die Informationsbeschaffung zum allgemeinen Geschäftsgang sowie
zu den geplanten Synodengeschäften der ihr zugeordneten Bereiche.
2 Sie hat das Recht, in Erfüllung ihrer Aufgaben jederzeit eine Ab-
ordnung des Synodalrates beizuziehen.