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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 36 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 36

13 1 Der Sachkommission Bildung und Soziales obliegen

a. die Behandlung der ihr von der Geschäftsleitung zugewiesenen Ge- sion Bildung

schäfte aus den Bereichen Bildung und Soziales,

b. die Informationsbeschaffung zum allgemeinen Geschäftsgang sowie

zu den geplanten Synodengeschäften der ihr zugeordneten Bereiche.

2 Sie hat das Recht, in Erfüllung ihrer Aufgaben jederzeit eine Ab-

ordnung des Synodalrates beizuziehen.

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