182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 34 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 34
13 1 Die Finanzkommission prüft
Finanz-
a. die Jahresrechnung der Körperschaft sowie aller dem Synodalrat kommission
unterstehenden Verwaltungen, Fonds und Stiftungen auf ihre Rich-
tigkeit und Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften
und den gefassten Beschlüssen,
b. das Budget der Körperschaft, die Nachtragskredite, den Finanzplan
sowie die Stellungnahme zur Festsetzung der Beitragssätze.
2 Die Finanzkommission kann zuhanden der vorberatenden Kom-
mission zu den Anträgen des Synodalrates Stellung nehmen.8