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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 34 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 34

13 1 Die Finanzkommission prüft

Finanz-

a. die Jahresrechnung der Körperschaft sowie aller dem Synodalrat kommission

unterstehenden Verwaltungen, Fonds und Stiftungen auf ihre Rich-

tigkeit und Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften

und den gefassten Beschlüssen,

b. das Budget der Körperschaft, die Nachtragskredite, den Finanzplan

sowie die Stellungnahme zur Festsetzung der Beitragssätze.

2 Die Finanzkommission kann zuhanden der vorberatenden Kom-

mission zu den Anträgen des Synodalrates Stellung nehmen.8

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