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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 33 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 33

13 1 Die Geschäftsprüfungskommission prüft

a. im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Geschäftsfüh-

rung des Synodalrates und der Verwaltung, der Rekurskommission

und der Personalombudsstelle,

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Geschäftsordnung der Synode der Röm.-kath. Körperschaft (GOS) 182.31

b. den Jahresbericht des Synodalrates, der Rekurskommission und

der Personalombudsstelle der Römisch-katholischen Körperschaft,

c. den Vollzug der von der Synode dem Synodalrat überwiesenen

Geschäfte,

d. die ihr von der Synode übertragenen Geschäfte.

2 Zu einer Überprüfung der Entscheide der Rekurskommission in

tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist die Geschäftsprüfungskom-

mission nicht befugt.

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