182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 33 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 33
13 1 Die Geschäftsprüfungskommission prüft
a. im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Geschäftsfüh-
rung des Synodalrates und der Verwaltung, der Rekurskommission
und der Personalombudsstelle,
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Geschäftsordnung der Synode der Röm.-kath. Körperschaft (GOS) 182.31
b. den Jahresbericht des Synodalrates, der Rekurskommission und
der Personalombudsstelle der Römisch-katholischen Körperschaft,
c. den Vollzug der von der Synode dem Synodalrat überwiesenen
Geschäfte,
d. die ihr von der Synode übertragenen Geschäfte.
2 Zu einer Überprüfung der Entscheide der Rekurskommission in
tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist die Geschäftsprüfungskom-
mission nicht befugt.