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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 32 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 32

Für die Teilnahme der Mitglieder des Synodalrates an den

Sitzungen der Kommissionen findet Art. 26 Abs. 2 der Kirchenordnung³

Anwendung.

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