182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 31 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 31
Die Geschäftsleitung kann Geschäfte einer ständigen oder
einer nichtständigen Kommission zur Prüfung und Antragstellung zu-
weisen.