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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 31 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 31

Die Geschäftsleitung kann Geschäfte einer ständigen oder

einer nichtständigen Kommission zur Prüfung und Antragstellung zu-

weisen.

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