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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 29 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 29

1 Aufsichtskommissionen sind die Geschäftsprüfungskommis-

sion und die Finanzkommission.

2 Sachkommissionen sind die Kommission für Bildung und Sozia-

les (BiSo) und die Kommission für Seelsorge und Medien (SeMe).13

3 Die ständigen Kommissionen bestehen aus je sieben Mitgliedern.

Die Synode kann weitere Sachkommissionen schaffen oder bestehende

auflösen.

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