182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 29 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 29
1 Aufsichtskommissionen sind die Geschäftsprüfungskommis-
sion und die Finanzkommission.
2 Sachkommissionen sind die Kommission für Bildung und Sozia-
les (BiSo) und die Kommission für Seelsorge und Medien (SeMe).13
3 Die ständigen Kommissionen bestehen aus je sieben Mitgliedern.
Die Synode kann weitere Sachkommissionen schaffen oder bestehende
auflösen.