Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 28 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 28

Den Mitgliedern der Synode steht das Recht zu, Protokolle

und Akten der Synode und ihrer Kommissionen im Sekretariat einzu-

sehen.

V. Kommissionen

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