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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 27 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 27

1 Das Beschlussprotokoll wird den Mitgliedern der Synode

und des Synodalrates, den eingeladenen Personen sowie den Präsidien

der Kirchenpflegen in elektronischer Form zugestellt. Über die Zustel-

lung an weitere Empfängerinnen und Empfänger entscheidet die Ge-

schäftsleitung.13

2 Das Beschlussprotokoll sowie das substanzielle Protokoll stehen

der Öffentlichkeit zudem in elektronischer Form zur Verfügung.

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