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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 25 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 25

1 Die Synoden-Sitzungen werden auf Tonträger aufgezeich

net, sachgerecht indexiert und archiviert.

2 Die Aufzeichnungen werden nicht redigiert. Gegen die Aufzeich

nungen kann keine Einsprache erhoben werden.

3 Auf Beschluss der Synode wird im Einzelfall auf die Aufzeich

nung verzichtet.

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