182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 25 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 25
1 Die Synoden-Sitzungen werden auf Tonträger aufgezeich
net, sachgerecht indexiert und archiviert.
2 Die Aufzeichnungen werden nicht redigiert. Gegen die Aufzeich
nungen kann keine Einsprache erhoben werden.
3 Auf Beschluss der Synode wird im Einzelfall auf die Aufzeich
nung verzichtet.