182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 20 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 20
1 Die Aktuarin oder der Aktuar ist für die Protokollführung
in den Sitzungen der Synode und der Geschäftsleitung verantwortlich.
2 Die Aktuarin oder der Aktuar ist für die ordnungsgemässe Archi
vierung sämtlicher Akten verantwortlich.