182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 14 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 14
1 Die Zulassung von Medien ist Sache der Geschäftsleitung.
2 Für Vertreterinnen und Vertreter der Medien stehen, soweit es
der Raum gestattet, geeignete Plätze zur Verfügung.
IV. Geschäftsleitung, Sekretariat, Präsidium, Protokoll