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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 14 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 14

1 Die Zulassung von Medien ist Sache der Geschäftsleitung.

2 Für Vertreterinnen und Vertreter der Medien stehen, soweit es

der Raum gestattet, geeignete Plätze zur Verfügung.

IV. Geschäftsleitung, Sekretariat, Präsidium, Protokoll

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