Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 103 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (110 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 103

13 1 Es finden höchstens drei Wahlgänge statt. Im ersten und Wahlgänge

im zweiten Wahlgang entscheidet das absolute, im dritten Wahlgang

das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch

die Präsidentin oder den Präsidenten gezogen wird.

2 Sind bei der Wahl der Mitglieder des Synodalrates mehr Personen

gewählt worden, als gemäss Art. 38 Abs. 3 KO zulässig sind, fallen die-

jenigen mit den geringsten Stimmenzahlen weg. Es findet ein weiterer

Wahlgang statt. Es gilt das relative Mehr.

3 Ist bei der Wahl der Mitglieder des Synodalrates nach den ersten

drei Wahlgängen keine Person gewählt worden, die über eine missio

canonica verfügt und dem Seelsorgekapitel des Kantons Zürich ange-

hört, scheidet das Mitglied mit der geringsten Stimmenzahl aus. Zur

Wahl der entsprechenden Person findet ein weiterer Wahlgang statt.

Es gilt das relative Mehr.15

4 Die Synode ist an den Vorschlag des Seelsorgekapitels nicht ge-

bunden. Wählbar ist jede Person, welche die Anforderungen von Abs. 3

erfüllt.

5 Nach erfolgter Wahl des Synodalrates und der Rekurskommis-

sion wählt die Synode aus deren Mitte je die Präsidentin oder den Prä-

sidenten.

1. 1. 24-123

23

182.31 Geschäftsordnung der Synode der Röm.-kath. Körperschaft (GOS)

6 Für die Wahl der Aufsichtskommission über Kirchgemeinden und

Zweckverbände finden höchstens zwei Wahlgänge statt. Es gilt das ab-

solute Mehr. Erreicht eine vom Synodalrat vorgeschlagene Person auch

im zweiten Wahlgang das absolute Mehr nicht, legt der Synodalrat der

Synode einen Ersatzvorschlag vor.10

Auszählung

← Art. 102 Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS) Art. 104 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →