182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 10 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 10
1 Die Synode ist verhandlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte Verhandlungs-
der Mitglieder anwesend ist.
fähigkeit
1. 1. 24-123
3
182.31 Geschäftsordnung der Synode der Röm.-kath. Körperschaft (GOS)
2 Scheint dies nicht mehr gewährleistet zu sein, veranlasst die Prä-
sidentin oder der Präsident von sich aus oder auf Antrag eines Mitglie-
des, die Anwesenden zu zählen oder einen Namensaufruf vorzunehmen.