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Art. 9 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 9 : Baubeitragsreglement

¹ Lehnt die Zentralkommission ein Beitragsgesuch ab, kann Folgen

die Kirchgemeinde das Bauvorhaben dennoch ausführen, hat es jedoch der Ablehnung

aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

² Die Bau- und Kapitalkosten sind in diesem Fall für die Ermitt-

lung des Normaufwandes der Kirchgemeinde gemäss § 100 der Finanz-

ordnung nicht anrechenbar.⁷

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