182.26
CH-ZH
Art. 9 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 9 : Baubeitragsreglement
¹ Lehnt die Zentralkommission ein Beitragsgesuch ab, kann Folgen
die Kirchgemeinde das Bauvorhaben dennoch ausführen, hat es jedoch der Ablehnung
aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
² Die Bau- und Kapitalkosten sind in diesem Fall für die Ermitt-
lung des Normaufwandes der Kirchgemeinde gemäss § 100 der Finanz-
ordnung nicht anrechenbar.⁷