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CH-ZH
Art. 6 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 6 : Baubeitragsreglement
1 Kirchgemeinden, die Baukostenbeiträge beanspruchen wol-
len, haben vor der Beschlussfassung durch die Kirchgemeindeversamm-
lung ein Beitragsgesuch an die Zentralkommission zu richten.
2 Das Beitragsgesuch muss enthalten
a. Nachweis von Bedürfnis, Zweckmässigkeit und Angemessenheit des
Bauvorhabens,
b. Projektbeschrieb und Pläne,
c. Kostenvoranschlag, gegliedert nach Baukostenplan (BKP),
d. Finanzierungsplan,
e. Nachweis der Einhaltung der kantonalen Submissionsverordnung5.