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CH-ZH
Art. 22 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 22 : Baubeitragsreglement
Kirchgemeinden, welche Beiträge beanspruchen wollen, Beitragsgesuch
haben vor der Beschlussfassung durch die Kirchgemeindeversamm-
lung bei der Zentralkommission ein Gesuch mit folgenden Angaben
und Unterlagen einzureichen
a. Lage, Grösse und Kaufpreis des Objektes
b. Begründung der Notwendigkeit und Zweckbestimmung
c. Finanzierungsplan
d. Situationsplan (Katasterplan)
e. Grundbuchauszug