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Art. 22 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 22 : Baubeitragsreglement

Kirchgemeinden, welche Beiträge beanspruchen wollen, Beitragsgesuch

haben vor der Beschlussfassung durch die Kirchgemeindeversamm-

lung bei der Zentralkommission ein Gesuch mit folgenden Angaben

und Unterlagen einzureichen

a. Lage, Grösse und Kaufpreis des Objektes

b. Begründung der Notwendigkeit und Zweckbestimmung

c. Finanzierungsplan

d. Situationsplan (Katasterplan)

e. Grundbuchauszug

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