182.26
CH-ZH
Art. 21 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 21 : Baubeitragsreglement
Beim Abtausch von Gebäuden und Grundstücken bemes- Abtausch von
sen sich die Beiträge nach der sich daraus ergebenden Belastung der
Kirchgemeinde. Für Übertragungen von Objekten aus dem Finanz-
vermögen in das Verwaltungsvermögen werden keine Beiträge aus-
gerichtet.