182.26
CH-ZH
Art. 20 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 20 : Baubeitragsreglement
Die Kosten für den Kauf von Gebäuden zur Verwendung im Beitrags-
Sinne von § 4 dieses Reglementes sowie für den Erwerb von Grund- berechtigung
stücken zur Erstellung einer Kirche oder eines Pfarreizentrums gelten
als beitragsberechtigt.
Gebäuden und
Grundstücken