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Art. 20 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 20 : Baubeitragsreglement

Die Kosten für den Kauf von Gebäuden zur Verwendung im Beitrags-

Sinne von § 4 dieses Reglementes sowie für den Erwerb von Grund- berechtigung

stücken zur Erstellung einer Kirche oder eines Pfarreizentrums gelten

als beitragsberechtigt.

Gebäuden und

Grundstücken

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