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Art. 2 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 2 : Baubeitragsreglement

1 Dieses Reglement regelt das Verfahren zur Ausrichtung von Gegenstand

Baukostenbeiträgen und von Beiträgen an den Erwerb von Gebäuden

und Grundstücken aus der Zentralkasse.

2 Treten Kirchenstiftungen oder Kirchenbauvereine als Bauherr-

schaft auf, hat dieses Reglement ebenfalls Gültigkeit, sofern die Be-

nützung der Gebäude durch Kirchgemeindeversammlungsbeschluss

vertraglich geregelt ist und die Folgekosten durch die Kirchgemeinde

übernommen werden.

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