182.26
CH-ZH
Art. 2 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 2 : Baubeitragsreglement
1 Dieses Reglement regelt das Verfahren zur Ausrichtung von Gegenstand
Baukostenbeiträgen und von Beiträgen an den Erwerb von Gebäuden
und Grundstücken aus der Zentralkasse.
2 Treten Kirchenstiftungen oder Kirchenbauvereine als Bauherr-
schaft auf, hat dieses Reglement ebenfalls Gültigkeit, sofern die Be-
nützung der Gebäude durch Kirchgemeindeversammlungsbeschluss
vertraglich geregelt ist und die Folgekosten durch die Kirchgemeinde
übernommen werden.