Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.26 CH-ZH

Art. 19 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 : Baubeitragsreglement

1 Bei Verkauf von Bauten, für die Baubeiträge ausgerichtet Rückerstattung

wurden, oder bei deren Verwendung für nicht beitragsberechtigte

Zwecke sind die Beiträge, die innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem

Verkauf oder der Zweckentfremdung ausgerichtet worden sind, der

Körperschaft zurückzuerstatten.

2 Wird für eine verkaufte oder zweckentfremdete Baute sofort ein

Ersatz beschafft, der dem ursprünglichen Zweck der beitragsberech-

tigten Baute entspricht, ist der Beitrag nur insofern und in jenem

Umfang zurückzuerstatten, als der Ersatz billiger zu stehen kommt.

3. Abschnitt: Beiträge an den Erwerb von Gebäuden und Grundstücken

← Art. 18 : Baubeitragsreglement Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement) Art. 20 : Baubeitragsreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →