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CH-ZH
Art. 18 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 18 : Baubeitragsreglement
1 Die Berechnung des Beitrages richtet sich nach der Höhe
der Kirchensteuer der Kirchgemeinde im Durchschnitt der letzten fünf
Jahre vor dem Bezug des Bauwerks. Das Jahr des Bezugs wird bei den
fünf Jahren mitgezählt.
2 Die Beiträge werden nach folgender Skala berechnet
Massgebender Steuerfuss
unter dem gewogenen kantonalen Mittel
gewogenes Mittel plus 0–0,99%
gewogenes Mittel plus 1–1,49%
gewogenes Mittel plus 1,5–1,99%
gewogenes Mittel plus 2–2,49%
gewogenes Mittel plus 2,5–2,99%
gewogenes Mittel plus 3% und mehr
4
Beitragssatz
3%
5%
8%
11%
14%
17%
20%
Baubeitragsreglement
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