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182.26 CH-ZH

Art. 18 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 18 : Baubeitragsreglement

1 Die Berechnung des Beitrages richtet sich nach der Höhe

der Kirchensteuer der Kirchgemeinde im Durchschnitt der letzten fünf

Jahre vor dem Bezug des Bauwerks. Das Jahr des Bezugs wird bei den

fünf Jahren mitgezählt.

2 Die Beiträge werden nach folgender Skala berechnet

Massgebender Steuerfuss

unter dem gewogenen kantonalen Mittel

gewogenes Mittel plus 0–0,99%

gewogenes Mittel plus 1–1,49%

gewogenes Mittel plus 1,5–1,99%

gewogenes Mittel plus 2–2,49%

gewogenes Mittel plus 2,5–2,99%

gewogenes Mittel plus 3% und mehr

4

Beitragssatz

3%

5%

8%

11%

14%

17%

20%

Baubeitragsreglement

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