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182.26 CH-ZH

Art. 14 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 14 : Baubeitragsreglement

¹ Reicht der von der Synode für Baukostenbeiträge veran- Auszahlung

schlagte Betrag nicht aus, kann die Zentralkommission die Auszahlung

des Beitrages ohne Zinsfolgen verschieben. Es werden zuerst Beiträge

an Kirchgemeinden ausgerichtet, die Finanzausgleichsbeiträge bezie-

hen.

² Sofern eine Kirchenstiftung oder ein Kirchenbauverein als Bau-

herrschaft auftritt, erfolgt die Auszahlung an die Kirchgemeinde zur

Weiterleitung an die Bauherrschaft.

1.1.19-103

3

182.26

Baubeitragsreglement

Akonto-

zahlungen

Nicht beitrags-

berechtigte

Kosten

Abzüge

Beitragshöhe

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