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CH-ZH
Art. 14 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 14 : Baubeitragsreglement
¹ Reicht der von der Synode für Baukostenbeiträge veran- Auszahlung
schlagte Betrag nicht aus, kann die Zentralkommission die Auszahlung
des Beitrages ohne Zinsfolgen verschieben. Es werden zuerst Beiträge
an Kirchgemeinden ausgerichtet, die Finanzausgleichsbeiträge bezie-
hen.
² Sofern eine Kirchenstiftung oder ein Kirchenbauverein als Bau-
herrschaft auftritt, erfolgt die Auszahlung an die Kirchgemeinde zur
Weiterleitung an die Bauherrschaft.
1.1.19-103
3
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Baubeitragsreglement
Akonto-
zahlungen
Nicht beitrags-
berechtigte
Kosten
Abzüge
Beitragshöhe