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Art. 13 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 13 : Baubeitragsreglement

Gestützt auf die Bauabrechnung setzt die Zentralkommis- Definitiver

sion den definitiven Baukostenbeitrag fest und teilt ihn der Kirch- Beitrag

gemeinde mit.

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