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CH-ZH
Art. 10 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)
: Baubeitragsreglement
Art. 10 : Baubeitragsreglement
¹ Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Bau- Änderungen
vorhabens sind unverzüglich der Zentralkommission mitzuteilen. Sie
werden wie das ursprüngliche Vorhaben behandelt.
² Überschreitungen des Kostenvoranschlages um mehr als 10%
oder um mehr als Fr. 100 000 sind so früh als möglich der Zentralkom-
mission zu melden und zu begründen.
³ Sind die Mehrkosten nicht gerechtfertigt oder Kostenüberschrei-
tungen nicht ausreichend begründet, werden sie bei der Berechnung
des Beitrages nicht berücksichtigt.
und Kosten-
überschreitun-
gen