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Art. 10 : Reglement der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich (Baubeitragsreglement)

: Baubeitragsreglement
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Art. 10 : Baubeitragsreglement

¹ Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Bau- Änderungen

vorhabens sind unverzüglich der Zentralkommission mitzuteilen. Sie

werden wie das ursprüngliche Vorhaben behandelt.

² Überschreitungen des Kostenvoranschlages um mehr als 10%

oder um mehr als Fr. 100 000 sind so früh als möglich der Zentralkom-

mission zu melden und zu begründen.

³ Sind die Mehrkosten nicht gerechtfertigt oder Kostenüberschrei-

tungen nicht ausreichend begründet, werden sie bei der Berechnung

des Beitrages nicht berücksichtigt.

und Kosten-

überschreitun-

gen

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