Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.25 FORF CH-ZH

Art. 97 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 97

Die Kirchgemeinden, deren Normaufwand den Normertrag Normaufwands-

übersteigt, erhalten jährlich einen Beitrag zur Deckung dieser Diffe- ausgleich

renz.

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