182.25
FORF
CH-ZH
Art. 97 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 97
Die Kirchgemeinden, deren Normaufwand den Normertrag Normaufwands-
übersteigt, erhalten jährlich einen Beitrag zur Deckung dieser Diffe- ausgleich
renz.