182.25
FORF
CH-ZH
Art. 95 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 95
Der Finanzausgleich fördert
a. die zielbezogene und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung,
b. den Abbau der Unterschiede der Steuerbelastungen,
c. die Autonomie und Eigenverantwortung der Kirchgemeinden.
Zweck