182.25
FORF
CH-ZH
Art. 9 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 9
1 Das Budget und die Jahresrechnung werden nach den vom Gliederung des
Synodalrat bestimmten Organisationseinheiten gegliedert (institutio- Haushalts
nelle Gliederung) sowie nach dem vom Synodalrat festgelegten Kon-
tenrahmen dargestellt.
2 Die Körperschaft erstellt zusätzlich eine Gliederung nach Auf-
gaben (funktionale Gliederung).
ren.
3 Über jede einzelne Liegenschaft ist gesondert Rechnung zu füh-