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182.25 FORF CH-ZH

Art. 9 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 9

1 Das Budget und die Jahresrechnung werden nach den vom Gliederung des

Synodalrat bestimmten Organisationseinheiten gegliedert (institutio- Haushalts

nelle Gliederung) sowie nach dem vom Synodalrat festgelegten Kon-

tenrahmen dargestellt.

2 Die Körperschaft erstellt zusätzlich eine Gliederung nach Auf-

gaben (funktionale Gliederung).

ren.

3 Über jede einzelne Liegenschaft ist gesondert Rechnung zu füh-

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