Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.25 FORF CH-ZH

Art. 86 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (117 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 86

Die Revisionsstelle kann beim Synodalrat die Herausgabe Herausgabe von

der für ihre Prüfung erforderlichen Unterlagen verlangen.

Unterlagen und

Auskünfte

8. Abschnitt: Ausgestaltung des Tätigkeitsprogramms

← Art. 85 Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO) Art. 87 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →