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182.25 FORF CH-ZH

Art. 85 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 85

7 Der Synodalrat beschliesst aufgrund des Berichts der Revi-

sionsstelle, ob und allenfalls welche Massnahmen zur Beseitigung be-

anstandeter Punkte getroffen werden.

Massnahmen

aufgrund des

Prüfungs-

berichts

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