182.25
FORF
CH-ZH
Art. 84 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 84
7 Der Synodalrat zeigt der zuständigen Behörde anzeige- d. Anzeige-
pflichtige Straftaten im Bereich der Rechnungsführung, von denen er pflicht
Kenntnis erlangt, an.