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182.25 FORF CH-ZH

Art. 84 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 84

7 Der Synodalrat zeigt der zuständigen Behörde anzeige- d. Anzeige-

pflichtige Straftaten im Bereich der Rechnungsführung, von denen er pflicht

Kenntnis erlangt, an.

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