182.25
FORF
CH-ZH
Art. 76 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 76
1 Die Körperschaft erstellt jährlich ein Inventar.
2 Der Synodalrat regelt die Einzelheiten zur Inventarisierung.
Inventarführung