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182.25 FORF CH-ZH

Art. 75 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 75

1 Verzinst werden

a. die Verpflichtungen der Körperschaft gegenüber Sonderrechnun-

gen,

b. die Liegenschaften des Finanzvermögens.

2 Der Synodalrat legt eine marktübliche interne Verzinsung fest.

3 Die Einzelheiten der internen Verzinsung werden im Budget und

in der Jahresrechnung offengelegt.

Interne Zinsen

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