182.25
FORF
CH-ZH
Art. 75 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 75
1 Verzinst werden
a. die Verpflichtungen der Körperschaft gegenüber Sonderrechnun-
gen,
b. die Liegenschaften des Finanzvermögens.
2 Der Synodalrat legt eine marktübliche interne Verzinsung fest.
3 Die Einzelheiten der internen Verzinsung werden im Budget und
in der Jahresrechnung offengelegt.
Interne Zinsen