182.25
FORF
CH-ZH
Art. 6 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 6
Zur Ermittlung der Zentralkassenbeiträge und Finanzaus- Finanzdaten
gleichsleistungen stellen die Kirchgemeinden der Körperschaft jeweils der Kirch-
bis zum 16. Mai ihre Jahresrechnung sowie die Steuerdaten zu.
gemeinden