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182.25 FORF CH-ZH

Art. 58 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 58

Der Anhang

a. bezeichnet das für die Rechnungslegung angewendete Regelwerk

und begründet Abweichungen,

b. fasst die Rechnungslegungsgrundsätze, einschliesslich der wesent-

lichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, zusammen,

c. bezeichnet die von der Jahresrechnung erfassten Organisations-

einheiten,

d. enthält weitere Angaben zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage.

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