182.25
FORF
CH-ZH
Art. 58 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 58
Der Anhang
a. bezeichnet das für die Rechnungslegung angewendete Regelwerk
und begründet Abweichungen,
b. fasst die Rechnungslegungsgrundsätze, einschliesslich der wesent-
lichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, zusammen,
c. bezeichnet die von der Jahresrechnung erfassten Organisations-
einheiten,
d. enthält weitere Angaben zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage.