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182.25 FORF CH-ZH

Art. 56 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 56

1 Beim Verwaltungsvermögen enthält die Investitionsrech-

nung alle Ausgaben und Einnahmen für Vermögenswerte, die im Ver-

waltungsvermögen bilanziert werden.

2 Beim Finanzvermögen enthält die Investitionsrechnung alle Aus-

gaben und Einnahmen für Sachanlagen des Finanzvermögens.

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