182.25
FORF
CH-ZH
Art. 56 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 56
1 Beim Verwaltungsvermögen enthält die Investitionsrech-
nung alle Ausgaben und Einnahmen für Vermögenswerte, die im Ver-
waltungsvermögen bilanziert werden.
2 Beim Finanzvermögen enthält die Investitionsrechnung alle Aus-
gaben und Einnahmen für Sachanlagen des Finanzvermögens.