182.25
FORF
CH-ZH
Art. 53 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 53
1 Die Bilanz enthält auf der Aktivseite die Vermögenswerte, Bilanz
auf der Passivseite das Fremdkapital und das Eigenkapital.
a. im
2 Die Vermögenswerte werden gegliedert in Finanz- und Verwal- Allgemeinen
tungsvermögen.
3 Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Be-
einträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden
können.
4 Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die
unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen.
5 Verpflichtungen gegenüber Sonderrechnungen werden dem
Fremdkapital zugerechnet.