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182.25 FORF CH-ZH

Art. 46 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 46

Der Beitragssatz der Steuern von juristischen Personen ist

um die Hälfte höher als derjenige von natürlichen Personen.

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