182.25
FORF
CH-ZH
Art. 46 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 46
Der Beitragssatz der Steuern von juristischen Personen ist
um die Hälfte höher als derjenige von natürlichen Personen.