Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.25 FORF CH-ZH

Art. 44 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 44

Die Kirchgemeinden entrichten jährlich die durch die Syn-

ode auf zwei Jahre festgesetzten Beiträge an die Zentralkasse.

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