Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.25 FORF CH-ZH

Art. 40 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 40

1 Gesuche um Beiträge sind schriftlich und begründet dem

Synodalrat einzureichen.

2 Beiträge an Dritte werden direkt der Erfolgsrechnung belastet.

B. Beiträge der Kirchgemeinden an die Körperschaft

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