182.25
FORF
CH-ZH
Art. 40 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 40
1 Gesuche um Beiträge sind schriftlich und begründet dem
Synodalrat einzureichen.
2 Beiträge an Dritte werden direkt der Erfolgsrechnung belastet.
B. Beiträge der Kirchgemeinden an die Körperschaft