182.25
FORF
CH-ZH
Art. 39 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 39
Die Zentralkasse bezweckt
a. die Finanzierung von Aufgaben, Funktionen und Werken der Kör-
perschaft sowie von weiteren Aufgaben gemäss Kirchenordnung4,
b. die Finanzierung der Baukostenbeiträge sowie weiterer Leistun-
gen an die Kirchgemeinden, soweit diese nicht durch staatliche
Leistungen bestritten werden können,
c. die Möglichkeit der Finanzierung von Unterstützungsbeiträgen
für Kirchgemeindefusionen, sofern diese im Interesse der Kör-
perschaft sind.