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182.25 FORF CH-ZH

Art. 39 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 39

Die Zentralkasse bezweckt

a. die Finanzierung von Aufgaben, Funktionen und Werken der Kör-

perschaft sowie von weiteren Aufgaben gemäss Kirchenordnung4,

b. die Finanzierung der Baukostenbeiträge sowie weiterer Leistun-

gen an die Kirchgemeinden, soweit diese nicht durch staatliche

Leistungen bestritten werden können,

c. die Möglichkeit der Finanzierung von Unterstützungsbeiträgen

für Kirchgemeindefusionen, sofern diese im Interesse der Kör-

perschaft sind.

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