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182.25 FORF CH-ZH

Art. 36 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 36

Dem fakultativen Referendum unterstehen Beschlüsse der Fakultatives

Synode über neue einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 3000000 oder Referendum

neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 300 000.

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