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182.25 FORF CH-ZH

Art. 35 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 35

1 Für die Durchführung besonderer Anlässe wie den Emp- Freier Kredit

fang von Delegationen oder Vergabungen bei Jubiläen verfügt der

Synodalrat über einen freien Kredit von gesamthaft Fr. 50 000 pro Jahr.

Die Geschäftsordnung des Synodalrates regelt seine Verwendung.

2 Der freie Kredit wird ins Budget eingestellt.

D. Finanzkompetenzen

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