182.25
FORF
CH-ZH
Art. 35 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 35
1 Für die Durchführung besonderer Anlässe wie den Emp- Freier Kredit
fang von Delegationen oder Vergabungen bei Jubiläen verfügt der
Synodalrat über einen freien Kredit von gesamthaft Fr. 50 000 pro Jahr.
Die Geschäftsordnung des Synodalrates regelt seine Verwendung.
2 Der freie Kredit wird ins Budget eingestellt.
D. Finanzkompetenzen