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182.25 FORF CH-ZH

Art. 32 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 32

Der Budgetkredit ermächtigt den Synodalrat, die Jahres-

rechnung für den bezeichneten Zweck bis zum festgelegten Betrag zu

belasten.

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