182.25
FORF
CH-ZH
Art. 30 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 30
1 Der Synodalrat führt eine Verpflichtungskreditkontrolle
für Verpflichtungskredite, die von der Synode bewilligt wurden.
2 Nach Vollendung des Vorhabens erstellt er eine Abrechnung
und legt diese der Synode zur Genehmigung vor.