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182.25 FORF CH-ZH

Art. 25 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 25

1 Der Verpflichtungskredit umfasst alle für das geplante b. Inhalt

Vorhaben anfallenden Aufwendungen, insbesondere

a. Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen,

b. Landerwerb,

c. Baukosten, einschliesslich Kosten für Provisorien,

d. die für den sachgemässen Gebrauch erforderlichen Ausstattungen,

e. wesentliche Eigenleistungen der Körperschaft,

f. Steuern und Abgaben.

2 Die Erläuterungen zur Kreditbewilligung weisen die Folgekosten

und -erträge aus.

3 Der Synodalrat legt fest, ab welchem Betrag die Eigenleistungen

als wesentlich gelten.

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