Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.25 FORF CH-ZH

Art. 24 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 24

Der Verpflichtungskredit ist die Ermächtigung, für einen Verpflichtungs-

bestimmten Zweck und bis zu einem bestimmten Betrag finanzielle kredit

Verpflichtungen einzugehen.

a. Begriff und

Formen

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