182.25
FORF
CH-ZH
Art. 24 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 24
Der Verpflichtungskredit ist die Ermächtigung, für einen Verpflichtungs-
bestimmten Zweck und bis zu einem bestimmten Betrag finanzielle kredit
Verpflichtungen einzugehen.
a. Begriff und
Formen