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182.25 FORF CH-ZH

Art. 17 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 17

Das Budget richtet sich nach den Grundsätzen der Jährlich- Grundsätze

keit, der qualitativen, quantitativen und zeitlichen Bindung, der Voll-

ständigkeit, der Vergleichbarkeit und der Bruttodarstellung.

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