182.25
FORF
CH-ZH
Art. 101 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 101
Neutrale Aufwendungen und allfällige weitere Aufwen- Nicht anrechen-
dungen gehören nicht zum Normaufwand.
barer Aufwand