182.25
FORF
CH-ZH
Art. 1 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
Art. 1
1 Die Finanzordnung regelt für die Römisch-katholische Kör- Gegenstand und
perschaft des Kantons Zürich (Körperschaft)
Geltungsbereich
a. den Finanzhaushalt und die Rechnungslegung,
b. die Führung der Zentralkasse,
c. das Ausgabenrecht.
den
2 Ausserdem regelt sie für die Körperschaft und die Kirchgemein-
a. die Beiträge der Kirchgemeinden an die Zentralkasse und ihre
Verwendung,
b. die Ausgestaltung des Programms über die Tätigkeiten von gesamt-
gesellschaftlicher Bedeutung,
c. die Konkretisierung der negativen Zweckbindung der Steuern der
juristischen Personen,
d. den Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden.