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182.25 FORF CH-ZH

Art. 1 : Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)

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Art. 1

1 Die Finanzordnung regelt für die Römisch-katholische Kör- Gegenstand und

perschaft des Kantons Zürich (Körperschaft)

Geltungsbereich

a. den Finanzhaushalt und die Rechnungslegung,

b. die Führung der Zentralkasse,

c. das Ausgabenrecht.

den

2 Ausserdem regelt sie für die Körperschaft und die Kirchgemein-

a. die Beiträge der Kirchgemeinden an die Zentralkasse und ihre

Verwendung,

b. die Ausgestaltung des Programms über die Tätigkeiten von gesamt-

gesellschaftlicher Bedeutung,

c. die Konkretisierung der negativen Zweckbindung der Steuern der

juristischen Personen,

d. den Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden.

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