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Art. 9 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 9 : Personalreglement des Synodalrates

1 Die Personalkommission entscheidet alle Personalfragen, so- Allgemeine

fern die Entscheidungskompetenz nicht durch übergeordnetes Recht, Entscheidungs-

durch die Synode oder den Synodalrat anderen Gremien oder Personen kompetenz

zugewiesen wurde.

2 Die Personalkommission kann ihre Entscheidungskompetenz bei

Fragen von geringer Bedeutung delegieren.

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