182.23
CH-ZH
Art. 9 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
: Personalreglement des Synodalrates
Art. 9 : Personalreglement des Synodalrates
1 Die Personalkommission entscheidet alle Personalfragen, so- Allgemeine
fern die Entscheidungskompetenz nicht durch übergeordnetes Recht, Entscheidungs-
durch die Synode oder den Synodalrat anderen Gremien oder Personen kompetenz
zugewiesen wurde.
2 Die Personalkommission kann ihre Entscheidungskompetenz bei
Fragen von geringer Bedeutung delegieren.
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Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
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